Coronaschutzverordnung

Auch für alle Veranstaltungen des SBBL und SJBL gilt ab sofort die 2G-Regel: Teilnehmen dürfen nur Personen, die vollständig geimpft oder bereits von einer Corona-Erkrankung genesen sind. Dies gilt für alle Personen, die 16 Jahre alt oder älter sind.

Für Kinder und Jugendliche im Alter von 15 Jahren oder jünger gilt: Wenn Sie aufgrund des Schulbesuchs regelmäßig getestet sind, können Sie ebenfalls teilnehmen; sollte, aus welchen Gründen auch immer, eine Schultestung nicht stattfinden, muss ersatzweise ein tagesaktueller Test vorgelegt werden.

Eine weitere Ausnahme gilt für alle Personen, die aufgrund einer medizinischen Indikation (Vorerkrankung) nicht geimpft werden können. Bei Nachweis dieser Voraussetzung ihrem Verein gegenüber genügt ebenfalls ein tagesaktueller Test, um an den Veranstaltungen des SBBL teilnehmen zu können.

Diese Regeln gelten vorerst bis zum 21. Dezember 2021.

Weitere Impformationen: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-24-november-2021

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